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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24431
OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10 (https://dejure.org/2010,24431)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.09.2010 - 4 M 144/10 (https://dejure.org/2010,24431)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. September 2010 - 4 M 144/10 (https://dejure.org/2010,24431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 87 InsO, § 89 InsO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Zulässigkeit eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen einer Befreiung von der sofortigen Zahlungsverpflichtung bereits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abgabengläubigers; Insolvenzschuldner als persönlicher Beitragschuldner mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Zulässigkeit eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen einer Befreiung von der sofortigen Zahlungsverpflichtung bereits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abgabengläubigers; Insolvenzschuldner als persönlicher Beitragschuldner mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10
    Das allgemeine Prinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80 -, zit. nach juris), soll den Missbrauch prozessualer Rechte verhindern.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10
    Es sollen Verfahren ausgeschlossen werden, in denen der Rechtsschutzsuchende eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann (BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 N 3.86 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - 4 L 240/07

    zur Erhebung von Säumniszuschlägen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10
    Dem Antragsteller ist zwar insoweit beizupflichten, dass ihn die gerichtliche Aufhebung der sofortigen Vollziehung von der durch § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO begründeten Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Abgabe verschont, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO jede Art der Realisierung des Verwaltungsakts erfasst, also auch die sofortige Durchsetzung einer Beitragsforderung (so schon OVG LSA, Beschl. v. 07.11.2008 - 4 L 240/07 -, zit. nach juris, m. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 80 RdNrn.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2003 - 1 M 268/02

    Buchgrundstück, Beitragspflicht, Insolvenzverfahren - Forderung, Anmeldung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10
    Die von dem Antragsteller in diesem Zusammenhang erwähnte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. März 2003 - 1 M 268/02 - ist unabhängig davon, dass ihr schon eine gegenteilige Auffassung zum Entstehen der persönlichen Beitragsschuld nicht entnommen werden kann, auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil dem Verfahren ein Beitragsbescheid zugrunde lag, der nach - und nicht wie hier vor - Insolvenzeröffnung erlassen worden ist.
  • LG Berlin, 03.07.2006 - 505 Qs 54/06

    Anordnung von Erzwingungshaft i.R. der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10
    Da dieses durch § 89 Abs. 1 InsO statuierte allgemeine Vollstreckungsverbot sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung umfasst, die auf die Befriedigung des Gläubigers abzielen (Münchener Kommentar, Band I, § 89 InsO Rdnr. 9 ff.; LG Berlin, Beschl. v. 03.07.2006 - 505 Qs 54/06 -, zit. nach juris), ist der Antragsteller mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen vorzeitige Vollstreckungsmaßnahmen des Antragsgegners hinreichend geschützt, ohne dass es einer zusätzlichen Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO bedarf; insbesondere ist mit Blick auf das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung ausgeschlossen, dass dem Antragsteller "die für die Gläubigergemeinschaft treuhänderisch verwaltete Vermögensmasse im Hinblick auf die verfahrensgegenständliche Forderungshöhe vollständig entzogen wird und eine weitere Verwaltung und damit auch die Ausübung des Amtes durch ihn nicht nur gefährdet, sondern bis zur Wiedererlangung des zu Unrecht eingezogenen Vermögens unmöglich gemacht wird".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05

    Vollstreckung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10
    Auf ein mögliches Absonderungsrecht des Antragsgegners gemäß § 49 InsO (vgl. dazu OVG LSA, Beschl. v. 14.04.2006 - 4 L 328/05 -) kann im Übrigen schon deswegen nicht abgestellt werden, weil nicht erkennbar ist, dass bereits ein entsprechender Duldungsbescheid zur Durchsetzung dieses Rechts gegenüber dem Antragsteller ergangen ist.
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